Kindes- und Erwachsenenschutz

In unserer Region ist die KESB Mittelland Nord in Fraubrunnen die Behörde, welche Entscheidungen trifft. 

Der Sozialdienst führt im Auftrag der KESB verschiedene Aufgaben aus. Gleichzeitig ist der Sozialdienst präventive Anlauf- und Beratungsstelle. Die KESB ist verantwortlich für die Klärung der Gefährdung. Sie kann verschiedene Massnahmen treffen, wenn eine Person gefährdet ist. Zum Beispiel:

  • Einen Abklärungsauftrag an den Sozialdienst geben
  • Weisungen und Ermahnungen an die Betroffenen oder deren Angehörigen erteilen
  • Errichtung von Kindes- oder Erwachsenenschutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beistandschaft

Kindesschutz

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, gesund aufzuwachsen. Sie sollen sich gut entwickeln können. Es ist Aufgabe der Kindesschutzbehörde, dafür zu sorgen. 

Eltern oder Erziehungsberechtigte können eine Gefährdung des Kindeswohls nicht abwenden. Dann muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von Gesetzes wegen Massnahmen ergreifen. 

Es wird unterschieden zwischen dem freiwilligen (präventiven) Kindesschutz und dem behördlichen Kindesschutz.

Freiwilliger Kindesschutz

  • Wir vermitteln Informationen zu verschiedenen Angeboten rund um Kind und Familie.
  • Wir führen freiwillige Beratungen durch und bieten Unterstützung bei familiären Problemlagen. Bei Bedarf können wir weitere Unterstützungs- und Entlastungsangebote vermitteln.
  • Ihr Kind schwänzt die Schule? Zu Hause kommt es immer wieder zu Konflikten? Wir unterstützen Sie beim Erarbeiten von passenden Lösungswegen oder vermitteln Sie an eine geeignete Beratungsstelle.
  • Sie leben in Trennung und Ihre Familie ist mit neuen Herausforderungen konfrontiert? Wir nehmen Ihre Anliegen auf und beraten oder vernetzen Sie gerne.
  • Wir unterstützen Sie im Umgang mit einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.
  • Wir bieten Unterstützung für Fachpersonen bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung an.
  • Wir erarbeiten mit Ihnen einvernehmliche Unterhaltsvereinbarungen.
  • Wir beraten Sie zu Fragen rund um Umsetzung der gemeinsamen elterliche Sorge.

Behördlicher Kindesschutz

Was passiert beim Eingang einer Gefährdungsmeldung bei der KESB?
Gefährdungsmeldung KindesschutzMassnahmen Kindesschutz

Der Sozialdienst arbeitet eng mit der KESB zusammen. Die KESB ist die Entscheidungsträgerin und der Sozialdienst setzt Aufgaben im Auftrag der KESB um.

  • Wir führen Abklärungen im Auftrag der KESB durch
  • Wir führen Massnahmen, die von der KESB angeordnet werden
  • Wir vertreten Minderjährige im Prozessverfahren zur Feststellung der Vaterschaft im Auftrag der KESB

Pflegekinder / Adoption

Möchten Sie ein Kind auf dem Weg seines Lebens als Pflegefamilie begleiten?

Dann melden Sie sich beim Sozialdienst Wohlen, dieser ist auch für unsere Gemeinden zuständig im Pflegekinderwesen. 

Erwachsenenschutz

Der Erwachsenenschutz gewährleistet die notwendige Unterstützung von schutzbedürftigen Menschen. Sie können Ihre Interessen nicht mehr selber wahrnehmen aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalles oder Altersschwäche. Niemand anderes ist da, um Hilfe zu bieten. Dann ist die KESB zuständig. 

Betroffene Personen oder ihr Umfeld können eine Gefährdung nicht abwenden. Dann muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde von Gesetzes wegen Massnahmen ergreifen.

Was passiert beim Eingang einer Gefährdungsmeldung bei der KESB?
Gefährdungsmeldung Erwachsenenschutz / Massnahmen Erwachsenenschutz

Die KESB ist verantwortlich für die Klärung der Gefährdung und kann verschiedene Massnahmen treffen, wenn eine Person nicht ausreichend für sich selber sorgen kann. Zum Beispiel:

  • Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
  • Weisungen und Ermahnungen
  • Errichtung einer Beistandschaft
  • Fürsorgerische Unterbringung

Der Sozialdienst arbeitet eng mit der KESB zusammen, hat aber keine Entscheidungsbefugnis. Das heisst:

  • Er nimmt Abklärungen vor, damit die KESB die nötigen Entscheide treffen kann
  • Er führt Massnahmen aus, die von der KESB angeordnet werden
  • Er berät die Einwohnerinnen und Einwohner bei Fragen und Problemen im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz

Erklärungen zu Fachbegriffen:

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Abklärungsauftrag (Panel)

Abklärungsauftrag

Die KESB erteilt dem Sozialdienst einen Auftrag zur Abklärung der Gesamtsituation. Er schätzt ein, ob Massnahmen nötig sind. Es geht immer um den Schutz der gefährdeten Person.

Gefährdungssituationen (Panel)

Gefährdungssituationen

Eine Gefährdungssituation liegt vor, wenn eine Person ihre Grundbedürfnisse (körperliche, emotionale, geistige und soziale) nicht mehr wahrnehmen kann oder diese nicht gewährleistet sind. Ob eine solche vorliegt, muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden.

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) (Panel)

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Die Abkürzung für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist KESB. Bei der KESB arbeiten Sozialarbeiter*innen, Jurist*innen und Psycholog*innen. Diese Personen haben eine Ausbildung, um zu prüfen, ob es der betroffenen Person gut geht.

Kindeswohl (Panel)

Kindeswohl

Kindeswohl meint, dass es einem Kind gut geht. Das Kind bekommt alles, was es braucht für eine gesunde Entwicklung. Alle Grundbedürfnisse des Kindes werden erfüllt. Es gibt körperliche, geistige, emotionale und soziale Grundbedürfnisse. Für das Kindeswohl sind zuallererst die Eltern verantwortlich. Wenn die Eltern nicht für das Kindeswohl sorgen können und wenn auch niemand anderes das tut, dann muss die KESB für das Kindeswohl sorgen. Das Kindeswohl ist das Wichtigste im Kindesschutz. Das Kindeswohl ist das Ziel für die Eltern. Das Kindeswohl ist das Ziel für die KESB.

Kontakt und Öffnungszeiten

Kontakt

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Fellenbergstrasse 9
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T 031 868 38 38

E-Mail-Adresse:
sozialdienst@sd-muenchenbuchsee.ch

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